Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt.